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Das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) schreibt zwingend die Bestellung eines Verwalters vor. Da die Tätigkeiten des Verwalters auch klar im Gesetz festgelegt sind (§ 27 WEG) ist die Auswahl des Verwalters sehr wichtig.

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Die Immobilienvermarktung

Für die Vermittlung von Wohnungen oder den Verkauf von Eigentumswohnungen aus dem Bestand der von uns verwalteten Objekte berechnen wir für den Mieter bzw. Käufer keine Vermittlungs-Courtage.

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